3G, 2G, 2G-Plus – steigt noch irgendjemand durch? Es ist wieder Zeit für ein Corona-Update – und das aus topaktuellem Anlass! Ab morgen (25.11. bis voraussichtlich 23.12.2021) gilt eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) für Hessen. Für unsere Tennisanlage heißt das: Betreten der Hallenplätze, Vereinsräumlichkeiten, Duschen, WC, Gaststätte und Clubraum ab 25. November 2021 nur noch mit 2G-Negativnachweis: GEIMPFT ODER GENESEN! Für Personen unter 18 Jahren gilt: bitte Laientest oder Schultestheft vorlegen!
Die Vorlage eines Antigentests bei ungeimpften Sportler/-innen und Gästen reicht daher nicht mehr aus. Das CoSchuV behält sich zudem vor, bei
Hospitalisierungsrate über 6 die Maßnahmen zu verschärfen. Dazu halten wir Euch an dieser Stelle und über Aushänge im Verein auf dem Laufenden. Zur Info: Stand heute liegt Hessen bei einer
Hospitalisierungsrate von 4,43. Mehr dazu auf der Hessenseite!